
Tätigkeitsbereich - Geldwäscheprävention
Schutz vor Missbrauch zur Geldwäsche
Die Anforderungen an die Geldwäscheprävention sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Mit der Weiterentwicklung des Geldwäschegesetzes (GwG), dem europäischen Geldwäschepräventions-Paket und zunehmenden Prüfungsstandards stehen Unternehmen – unabhängig von Branche und Größe – vor der Herausforderung, Risiken präzise einzuschätzen und wirksame Strukturen zu etablieren. Neben rechtlichen Risiken drohen auch erhebliche Reputationsrisiken.
Shinrai Legal unterstützt Verpflichtete dabei, die Vorgaben des GwG rechtssicher und effizient umzusetzen. Der Fokus liegt auf Klarheit, Nachvollziehbarkeit und angemessenen Lösungen, die sich nahtlos in bestehende Abläufe integrieren lassen. Im Nachstehenden führen wir eine nicht abschließende Auswahl unserer Tätigkeiten in der Geldwäscheprävention auf. Gemeinsam mit Ihnen erörtern wir darüber hinausgehenden Handlungsbedarf.
1. Risikoanalysen nach dem GwG
Die Risikoanalyse ist das Fundament jeder Geldwäschepräventions-Compliance. Wir unterstützen mit: • Erstellung oder Überarbeitung der unternehmensbezogenen Risikoanalyse; • Identifizierung und Bewertung einschlägiger Risikofaktoren (Produkte, Kunden, Länder, Vertriebskanäle); • Dokumentation, Bewertung und Ableitung angemessener Maßnahmen; • Anpassung an aufsichtsrechtliche Leitlinien und aktuelle Prüfungsmaßstäbe. Im Ergebnis erreichen wir eine Risikoanalyse, die Ihre Geldwäscherisikoexposition zutreffend analysiert und bewertet. Daraus leiten wir angemessen Sicherungsmaßnahmen ab, siehe 2.
2. Interne Sicherungsmaßnahmen
Eine wirksame Geldwäscheprävention erfordert klare Prozesse und Strukturen, die individuellen Geldwäscherisiken des Unternehmens begegnen. Wir beraten bei: • Entwicklung und Optimierung interner Sicherungsmaßnahmen; • Erstellung von geschäftsangemessenen Richtlinien, Arbeitsanweisungen und Prozessbeschreibungen (wie z.B. für KYC-Prozesse); • Geldwäscherechtliche Zuverlässigkeitsprüfungen für Mitarbeiter; • Maßgeschneiderte geldwäscherechtliche Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte; • Erarbeitung von Gruppenregelungen in geldwäscherechtlichen Gruppen. In jedem Fall erarbeiten wir Lösungen, die bedarfsgerecht sind und den individuellen geldwäscherechtlichen Herausforderungen Ihres Unternehmens gerecht werden.
3. Laufende Beratung & operative Unterstützung (u.a. Auslagerung)
Unternehmen benötigen regelmäßig Unterstützung bei der Einordnung von Einzelfällen und der Umsetzung laufender Pflichten. Wir helfen mit: • Beratung zu Verdachtsmeldungen und Zweifelsfällen; • Unterstützung bei Prüfungen und Auskunftsverlangen; • Review von KYC-Prozessen; • Beratung zu Sanktionslisten, PEP-Prüfungen und risikoorientierten Kontrollen; • Operative Begleitung, einschließlich Arbeiten als ausgelagerter Geldwäschebeauftragter. Wir sorgen für Klarheit in Situationen, die schnell und korrekt bewertet werden müssen.
4. Transparenzregister & wirtschaftlich Berechtigte
Transparenzregisterpflichten nach dem GwG sind unverzüglich zu erfüllen. Wir übernehmen: • Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten und Vornahme der Meldung zum Transparenzregister; • Korrektur von Registereinträgen; • Kommunikation mit dem Transparenzregister und Begleitung bei Unstimmigkeitsverfahren; • Beratung zu rückwirkenden Meldepflichten und komplexen Beteiligungsstrukturen.