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Tätigkeitsbereich - Kryptowerte & Digitale Assets

Regulierung als Wettbewerbsvorteil

Der Markt für Kryptowerte ist reguliert. Die MiCAR verpflichtet Emittenten und Kryptodienstleister europaweit zu Zulassung, Organisation und Transparenz. Parallel gelten das Geldwäschegesetz und die Kryptowerte-Transferverordnung. Wer heute mit digitalen Assets arbeitet, braucht eine saubere aufsichtsrechtliche Struktur.

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Shinrai Legal berät an der Schnittstelle von Finanzaufsichtsrecht und Geldwäscheprävention. Genau dort entscheidet sich, ob ein Geschäftsmodell mit Kryptowerten tragfähig ist.

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1. MiCAR-Compliance & Erlaubnisfragen

Wir prüfen, ob Ihr Geschäftsmodell unter die MiCAR fällt, welche Zulassung erforderlich ist und wie sich Erlaubnispflichten durch Strukturierung sauber abgrenzen lassen. Dazu gehören die Einordnung von Token als Kryptowert, E-Geld-Token oder vermögenswertereferenzierter Token sowie die Vorbereitung von Antragsunterlagen und die Kommunikation mit der BaFin. Zudem beraten wir zur laufenden BaFin Compliance und Vertragsgestaltung.

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2. Geldwäscheprävention für Kryptodienstleister

Kryptodienstleister sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Wir richten Ihre Präventionsstruktur ein: Risikoanalyse, interne Sicherungsmaßnahmen, Kundensorgfaltspflichten bei Kryptotransaktionen, Umsetzung der Travel Rule und Verdachtsmeldewesen. Auf Wunsch übernehmen wir die Funktion des externen Geldwäschebeauftragten. Details finden Sie unter Shinrai Legal | Geldwäscheprävention.

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