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FIU-Jahresbericht 2025: Verdachtsmeldungen steigen um 41 Prozent, Analyseberichte sinken

Rechtsanwalt Kadir Öztürk
22. Juli
6 Min. Lesezeit

Die Financial Intelligence Unit (FIU) hat am 21. Juli 2026 ihren Jahresbericht 2025 veröffentlicht. 374.693 Verdachtsmeldungen gingen im Berichtsjahr ein, ein Anstieg um 41 Prozent gegenüber 2024 und der höchste Wert seit Bestehen des Meldewesens.


Nach zwei Jahren rückläufiger Zahlen ist das eine Trendwende. Gleichzeitig sank die Zahl der abgegebenen Analyseberichte um rund 24 Prozent auf 67.024. Mehr Input, weniger Output; das verdient einen genauen Blick. Ich habe den Bericht ausgewertet und ordne ein, was die Zahlen für Verpflichtete bedeuten.


Die Zahlen des FIU-Berichts 2025 im Überblick

Jahr

Verdachtsmeldungen

Analyseberichte

2022

337.186

–

2023

322.590

81.550

2024

265.708

87.731

2025

374.693

67.024


Die im Meldeaufkommen enthaltenen Transaktionen haben sich auf rund 3,2 Millionen nahezu verdoppelt. Rund 16 Prozent der Meldungen waren Nachmeldungen zu bereits gemeldeten Sachverhalten; diese Quote blieb konstant. Die Sofortmaßnahmen erreichten mit 106 Anordnungen und einem angehaltenen Volumen von rund 752 Mio. Euro ihren Höchststand, wobei allein eine einzelne Maßnahme 585 Mio. Euro betraf.



Wer meine Analyse zum Defensive Reporting kennt, erkennt die Fallhöhe: Dort hatte ich den Rückgang von 337.186 auf 265.708 Meldungen als Erfolg der Qualitätsoffensive von FIU und BaFin beschrieben und eine mögliche Umkehr erst für 2027 mit Geltungsbeginn der EU-Geldwäscheverordnung erwartet. Die Umkehr kam schneller. Sie hat allerdings andere Ursachen, als der erste Blick vermuten lässt.


Warum sind die Verdachtsmeldungen 2025 gestiegen?

Die FIU führt den Anstieg auf die Ausweitung von Geschäftsfeldern und den Markteintritt neuer Verpflichteter im Finanzsektor zurück. Knapp 60 Prozent des Zuwachses entfallen auf Verpflichtete, die zuvor wenige oder gar keine Meldungen abgegeben hatten. Allein die Kreditinstitute meldeten 319.857 Verdachtsfälle, rund 49 Prozent mehr als im Vorjahr.


Der eigentliche Treiber sitzt in einem Segment, undzwar den digitalen Finanzdienstleistern, oft als Neobanken bezeichnet. Ihr Anteil am Gesamtmeldeaufkommen sprang von 13 Prozent im Jahr 2024 auf 29 Prozent im Jahr 2025; absolut stieg ihr Aufkommen von rund 34.000 auf gut 108.000 Meldungen. Unter den 100 meldestärksten Verpflichteten befanden sich 19 digitale Finanzdienstleister, die im Schnitt mehr als doppelt so viele Meldungen abgaben wie klassische Kreditinstitute der Vergleichsgruppe. Häufigster Meldegrund in diesem Segment sind Betrug und Untreue, gefolgt von kryptowertbezogenen Auffälligkeiten.


Die FIU selbst bewertet dieses Aufkommen zweischneidig: Es zeige gestiegene Sensibilität, aber auch eine erhöhte Risikoexposition durch digitalisiertes Onboarding und hohe Transaktionsdichte. Für die Defensive-Reporting-Debatte ist das der entscheidende Punkt. Das klassische Bild der vorsorglichen Absicherungsmeldung eines verunsicherten Sachbearbeiters beschreibt die Lage nicht mehr.


Wo automatisierte Monitoring-Systeme mit niedrigen Grenzkosten pro Meldung arbeiten, entsteht Masse systemisch. Ob man das als gestiegene Wachsamkeit oder als automatisierte Variante des Defensive Reporting liest, wird die Qualitätsdebatte der kommenden Jahre prägen.


Weniger Analyseberichte: risikobasierter Ansatz mit offener Flanke

Den Rückgang der Analyseberichte um 24 Prozent erklärt die FIU mit der Schärfung des risikobasierten Ansatzes: Die Analysekapazitäten konzentrieren sich auf Sachverhalte mit hohem Risikopotenzial, komplexere Fälle erfordern tiefere Analysen, das Ergebnis seien weniger, aber werthaltigere Übermittlungen. Der Bericht kündigt an, diesen Kurs 2026 zu intensivieren.


Diese Erklärung ist plausibel, und der Bericht liefert Belege für ihre Leistungsfähigkeit, etwa die Sicherung von über 4,7 Mio. Euro binnen weniger Tage in einem Umsatzsteuer-Fall mit der Europäischen Staatsanwaltschaft oder die mehrjährige Analysearbeit hinter der Operation Chargeback mit rund 14 Millionen ausgewerteten Einzeltransaktionen. Eine offene Flanke bleibt gleichwohl: Die staatsanwaltschaftlichen Rückmeldungen stagnieren bei 41.743, und rund 96 Prozent davon sind weiterhin Einstellungsverfügungen. Nur 1.669 Rückmeldungen betreffen Urteile, Strafbefehle, Beschlüsse oder Anklageschriften. Die FIU weist zu Recht darauf hin, dass ihre Informationen auch der Verfolgung der Vortat dienen. Der Wirksamkeitsnachweis des Meldewesens auf der Ebene strafrechtlicher Ergebnisse bleibt dennoch das Feld, an dem sich der risikobasierte Ansatz messen lassen muss.


Abofallen auf Dating- und Erotikplattformen als Geldwäschevehikel

Das Schwerpunktkapitel des Berichts widmet sich dem Betrug als Vortat der Geldwäsche, illustriert an der Operation Chargeback, einem der größten je aufgedeckten Fälle von Kreditkartenbetrug in Deutschland. Die Täternetzwerke erzeugten zwischen 2016 und 2021 rund 19 Millionen fingierte Online-Abonnements für Erwachsenenunterhaltung, Dating-Plattformen und Streaming-Dienste.


Der Mechanismus: Über Phishing-Nachrichten, etwa angebliche Paketzustellgebühren oder Gewinnspiele bekannter Handelsmarken, wurden Kreditkartendaten abgegriffen und in versteckte Abonnements mit automatischer Verlängerung überführt (sogenanntes Negative Billing). Monatliche Abbuchungen um 50 Euro blieben oft lange unbemerkt. Betroffen sind über 4,3 Millionen Karteninhaber in 193 Ländern; der durchgeführte Schaden übersteigt 300 Mio. Euro, mit versuchten Transaktionen kumuliert über eine Milliarde.


Abgewickelt wurde das Modell über Scheinhändler ("Phony Merchants") in britischer, zypriotischer und maltesischer Rechtsform, bezogen über Crime-as-a-Service-Anbieter samt Strohgeschäftsführern und gefälschten KYC-Dokumenten, sowie über eine Vermittlerebene, die Händlerportfolios gegen Provision an Zahlungsdienstleister brachte. Sechs Insider bei vier deutschen Zahlungsdienstleistern stehen im Verdacht, den Netzwerken gegen Entgelt Zugang zur Zahlungsinfrastruktur verschafft zu haben. Die FIU wertete über mehrere Jahre rund 14 Millionen Einzeltransaktionen und 280 Webseiten aus; am 4. November 2025 folgte der internationale Aktionstag mit 21 Festnahmen und über 75 Mio. Euro gesicherten Vermögenswerten.


Rechtlich ist der Fall ein Lehrstück für das Muster des Transaction Laundering: Betrügerische Abbuchung und Einspeisung in legal wirkende Handelsströme fallen zeitlich und strukturell zusammen, ein abgrenzbarer nachgelagerter Verschleierungsschritt fehlt häufig. Genau solche Konstellationen erfasst künftig der dritte Meldefall des Art. 69 AMLR, der auf ein Herkunftserfordernis verzichtet. Für Verpflichtete, insbesondere Zahlungsdienstleister mit High-Risk-Merchants aus den Bereichen Dating und Adult Entertainment, liefert der Fall konkrete Indikatoren: portalübergreifend identische Webseiteninhalte und Nutzerbewertungen, Gesellschaften an virtuellen Büroadressen, indirekte Händlerbeziehungen über Portfolio-Vermittler und auffällige Chargeback-Quoten.


Nichtfinanzsektor: Rückgang als Ergebnis regulatorischer Konturierung

Gegen den Trend sank das Meldeaufkommen des Nichtfinanzsektors um rund 14 Prozent auf 9.006 Meldungen. Der Rückgang konzentriert sich auf Notare und Immobilienmakler. Ursache ist die zum 17. Februar 2025 geänderte GwGMeldV-Immobilien: Drittzahlungen sind erst ab 20.000 Euro meldepflichtig, Verkehrswertabweichungen in der Regel erst ab mehr als 25 Prozent, zu weit gefasste Tatbestände wurden eingeschränkt. Der Verordnungsgeber hat hier bewusst nicht werthaltige Meldungen ausgeschlossen.


Dieser Rückgang ist also ein Erfolg der Konturierung der Meldepflicht und kein Beleg für vertieftes Under-Reporting. Das strukturelle Bild des Sektors bleibt davon unberührt: Von den registrierten Verpflichteten waren 2025 nur 4.062 aktiv meldend, nahezu unverändert zum Vorjahr. Die Registrierungswelle der Jahre 2023 und 2024 (allein 98.810 Neuregistrierungen im Jahr 2024) hat sich mit 10.737 Neuregistrierungen normalisiert. Die FIU reagiert mit ausgebauten Webinar-Formaten für Kfz-Handel und Immobilienmakler und adressiert gezielt registrierte, aber bislang inaktive Verpflichtete. Rechtsanwälte gaben 206 Meldungen ab, etwas weniger als im Vorjahr.


Was Verpflichtete jetzt beachten müssen


Das neue Rückmeldeverfahren schafft Orientierung. 

Seit 2025 erhalten Verpflichtete wöchentlich automatisierte Rückmeldungen über die goAML-Mailbox. Erfolgt binnen 21 Werktagen keine Rückmeldung, darf der Verpflichtete davon ausgehen, dass die Meldung zunächst keine operative Analyse ausgelöst hat. Die Meldepflicht für künftige Sachverhalte bleibt davon unberührt. Ergänzend versendet die FIU seit Oktober 2025 anlassbezogene FIU-Risikohinweise zu konkreten Typologien, die Verpflichtete in ihre Monitoring-Systeme einsteuern sollten.


Vorbereitung auf das neue Meldewesen ab Juli 2027. 

Die FIU bereitet sich nach eigenen Angaben auf schwellenwertbasierte, verdachtsunabhängige Meldungen vor, die das AML-Paket erstmals vorsieht (Art. 74 und Art. 80 Abs. 4 UAbs. 2 AMLR; der Jahresbericht verortet die Pflicht unzutreffend in der AMLD6). Für Deutschland ist dieser Meldungstyp neu und dürfte das Meldevolumen strukturell weiter erhöhen. Zusammen mit dem breiteren Meldetatbestand des Art. 69 AMLR, den ich hier analysiert habe, verschiebt sich das deutsche Meldewesen ab 2027 grundlegend.


Häufig gestellte Fragen zum FIU-Jahresbericht 2025 (FAQ)


Wann ist der FIU-Jahresbericht 2025 erschienen?

Die FIU hat den Jahresbericht für das Berichtsjahr 2025 am 21. Juli 2026 veröffentlicht. Er ist auf der Website des Zolls als PDF abrufbar und hier abrufbar.


Wie viele Verdachtsmeldungen gab es 2025 in Deutschland?

Im Jahr 2025 gingen 374.693 Verdachtsmeldungen nach dem GwG bei der FIU ein, rund 41 Prozent mehr als 2024 (265.708). Sie enthielten rund 3,2 Millionen Transaktionen.


Warum sind die Verdachtsmeldungen 2025 so stark gestiegen?

Nach Angaben der FIU beruht der Anstieg vor allem auf der Ausweitung von Geschäftsfeldern und dem Markteintritt neuer Verpflichteter im Finanzsektor. Digitale Finanzdienstleister (Neobanken) erhöhten ihren Anteil am Meldeaufkommen von 13 auf 29 Prozent; häufigste Meldegründe waren Betrug und Kryptowerte.


Was ist das Schwerpunktthema des FIU-Berichts 2025?

Das Schwerpunktkapitel behandelt Betrug als Vortat der Geldwäsche am Beispiel der Operation Chargeback, einem der größten aufgedeckten Kreditkartenbetrugsfälle in Deutschland mit über 4,3 Millionen betroffenen Karteninhabern und einem geschätzten Schaden von über 300 Mio. Euro.


Was bedeutet der Bericht für die Meldepraxis der Verpflichteten?

Der Jahresbericht 2025 der FIU bietet wertvolle Einblicke in die die Meldungen verarbeitende Behörde. Verpflichtete können aus dem Bericht ableiten, wie der Empfänger mit den Meldungen umgeht und wie sich die Behörde strukturell ausrichtet.


Benötigen Sie Unterstützung bei der Anpassung Ihrer Meldeprozesse an die GwGMeldV oder bei der Bewertung eines konkreten Verdachtsfalles? Als anwaltlicher Spezialist für Geldwäscherecht begleite ich Verpflichtete aus dem Finanz- und Nichtfinanzsektor. Nehmen Sie gerne Kontakt für eine Erstberatung auf.

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